Rückgaberecht

Gewährleistungen / Beanstandungen / Transportschäden

Generell sind B2B-Geschäfte, also Geschäfte zwischen Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden vom Rücktrittsrecht nach dem Fernabgabegesetz ausgenommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware. Bei berechtigen Mängelrügen und Falschlieferungen kann die Ware nach Absprache zurückgesendet werden. Unfreie Rücksendungen werden aus Kostengründen nicht angenommen. Bitte setzen Sie sich vor der Rücksendung mit uns in Verbindung, bei berechtigten Reklamationen erstatten wir die Kosten oder können die Ware abholen lassen. Bei Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Sendung dem Frachtführer anzuzeigen, da sonst kein Ersatz erfolgen kann. Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Wareneingang bei uns anzumelden. Danach gilt die Ware als einwandfrei übernommen.